Halter von Hunden der Rassen Alano,
American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol,
Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino,
Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen
untereinander sind verpflichtet, ihre Hunde immer einen
Maulkorb tragen zu lassen und sie an kurzer Leine zu
führen.
Durch eine bestandene Verhaltensprüfung
können die Halter diese Hunde ohne Maulkorb führen und
wie andere große Hunde (gemäß §11 LHundG NRW) in
bestimmten Bereichen ohne Leine laufen lassen. Die
Bestimmungen hierfür sind im LHundG NRW und in den
Ortssatzungen zu finden.
Dr. Gundel Schumacher und Dr. Cornelia
Teichgräber sind vom Landesamt für Ernährungswirtschaft
und Jagd NRW anerkannt, eine Verhaltensprüfung /
Befreiung von Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde
bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs.1 LHundG NRW
abzunehmen.
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und /
oder Leinenpflicht müssen die Besitzer mit ihren Hunden
eine Verhaltensprüfung bestehen. Die Prüfung besteht aus
vier Teilen. Zuerst wird der Grundgehorsam geprüft,
danach müssen die Halter zeigen, dass der Hund sich von
ihnen überall anfassen lässt und Dinge, die er im Maul
hat, auf Kommando wieder an den Halter zurückgibt. Im
dritten Teil wird das Verhalten der Hunde wird in
verschiedenen Alltagssituationen (Begegnungen mit
Menschen und Hunden, Straßenverkehr, ungewöhnliche
Reize, wie Regenschirm, Hut, Mantel u.a.) getestet. Zum
Schluss gehen die Halter mit ihren Hunden durch eine
Stadt. Die Hunde müssen ein sozial- und umweltsicheres
Verhalten zeigen.
Nach bestandener Prüfung wird eine
Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt ausgestellt.
Beim Ordnungsamt kann die Befreiung von der Maulkorb-
und / oder Leinenpflicht beantragt werden.