Verhaltensprüfung / Befreiung von Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde
bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs. 1 LHundG NRW

 
 

 

Halter von Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sind verpflichtet, ihre Hunde immer einen Maulkorb tragen zu lassen und sie an kurzer Leine zu führen.

Durch eine bestandene Verhaltensprüfung können die Halter diese Hunde ohne Maulkorb führen und wie andere große Hunde (gemäß §11 LHundG NRW) in bestimmten Bereichen ohne Leine laufen lassen. Die Bestimmungen hierfür sind im LHundG NRW und in den Ortssatzungen zu finden.

Dr. Gundel Schumacher und Dr. Cornelia Teichgräber sind vom Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW anerkannt, eine Verhaltensprüfung / Befreiung von Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs.1 LHundG NRW abzunehmen.

Für eine Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht müssen die Besitzer mit ihren Hunden eine Verhaltensprüfung bestehen. Die Prüfung besteht aus vier Teilen. Zuerst wird der Grundgehorsam geprüft, danach müssen die Halter zeigen, dass der Hund sich von ihnen überall anfassen lässt und Dinge, die er im Maul hat, auf Kommando wieder an den Halter zurückgibt. Im dritten Teil wird das Verhalten der Hunde wird in verschiedenen Alltagssituationen (Begegnungen mit Menschen und Hunden, Straßenverkehr, ungewöhnliche Reize, wie Regenschirm, Hut, Mantel u.a.) getestet. Zum Schluss gehen die Halter mit ihren Hunden durch eine Stadt. Die Hunde müssen ein sozial- und umweltsicheres Verhalten zeigen.

Nach bestandener Prüfung wird eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt ausgestellt. Beim Ordnungsamt kann die Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht beantragt werden.

 

E-Mail: Dres. Schumacher & Teichgräber

Telefon: 02 01 / 8 40 57 82